Das sind die Folgen einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung

Das sind die Folgen einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung

Hat der Vermieter?   Hat der Vermieter nicht?  Hat der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht?  Das sind die Folgen einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung.

Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung

Wann liegt eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung vor? Ein vorgetäuschter Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter in der Kündigung angibt, dass er die Wohnung für sich oder berechtigte Dritte benötigt und hierbei schon weiß, dass dies nicht der Fall ist.

Folgen der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung

Viele Vermieter greifen zu diesem Mittel, wenn sie lästige Mieter loswerden wollen. Sie verkennen dabei jedoch, dass sie sich damit einige Probleme „ins Haus holen“.

Unwirksamkeit der Räumungsklage

Die Räumungsklage steht auf „wackligen Füßen“. Der Hintergrund ist, dass im Rahmen der Räumungsklage geprüft wird, ob die Kündigung wirksam ist. Es wird also auch geprüft, ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Sollte sich im Rahmen der Räumungsklage herausstellen, dass kein Eigenbedarf vorliegt, dann wird die Räumungsklage vollumfänglich verloren. Der Mieter gewinnt und kann in der Wohnung bleiben.

Strafbarkeit

Das ist noch nicht alles. Der vorgetäuschte Eigenbedarf erfüllt auch den Straftatbestand des Betruges. Die Folge ist, dass neben Geldstrafen auch eine Haftstrafe in Betracht kommt.

Schadensersatzpflicht

Auch nach dem Auszug des Mieters hören die Probleme nicht auf. Sollte sich nach dem Auszug des Mieters herausstellen, dass ein Fall eines vorgetäuschten Eigenbedarfs vorliegt, dann muss der Vermieter Schadensersatz leisten. Die typischen Posten sind:

  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten
  • die Umzugskosten
  • die Kosten für neue Möbel
  • die Differenzmiete zwischen neuer und alter Miete

Tipps für Mieter

Nach einer Eigenbedarfskündigung sollten die Mieter stets prüfen, ob nicht doch ein Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs vorliegt. Wie? Ganz einfach! Wird die Wohnung in den einschlägigen Wohnungsportalen, in der Zeitung oder bei Maklern gelistet? Steht auf dem Klingelschild ein anderer Name als im Kündigungsschreiben? Dann sprechen die Indizien für eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung.

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