Mietminderung gilt nur für die Tage des Mangels, nicht pauschal

Mietminderung gilt nur für die Tage des Mangels, nicht pauschal

Ein Wasserschaden, eine defekte Heizung oder Schimmel im Schlafzimmer: Hat deine Wohnung einen Mangel, kannst du die Miete mindern. Doch Vorsicht: Viele Mieter machen dabei einen teuren Fehler. Die Mietminderung gilt nicht automatisch für den gesamten Monat. Sie greift nur für die Tage, an denen der Mangel tatsächlich vorhanden war.

Was ist eine Mietminderung überhaupt?

Wenn deine Wohnung einen erheblichen Mangel hat, kannst du die Miete mindern. In diesem Fall musst du nicht die volle Miete zahlen. Die Mietminderung gilt automatisch, sobald der Mangel auftritt. Wichtig ist jedoch, dass du den Mangel deinem Vermieter unverzüglich meldest.

Der häufige Denkfehler: "Ich mindere um 10%”

Viele Mieter wissen nicht, wie hoch eine Mietminderung ausfallen darf, und informieren sich deshalb im Internet. Dort lesen sie beispielsweise, dass bei einem Heizungsausfall eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent möglich sein kann. Anschließend mindern sie die Miete pauschal um 100 Prozent. Dabei wird oft übersehen, dass die Mietminderung nur für den Zeitraum gilt, in dem die Wohnung tatsächlich beeinträchtigt war. Fällt die Heizung beispielsweise nur fünf Tage aus, darf die Miete nicht für den gesamten Monat um 100 Prozent gemindert werden. Entscheidend ist daher nicht nur die Höhe der Mietminderung, sondern auch die Dauer des Mangels. Beide Faktoren müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Mietminderung richtig berechnen

So berechnest du die Mietminderung richtig.

Schritt 1: Bruttomiete ermitteln

Grundlage für die Berechnung ist die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen. Bei Garagen oder Stellplätzen solltest du prüfen, ob hierfür ein separater Mietvertrag besteht. Ist das der Fall, werden die Kosten dafür in der Regel nicht berücksichtigt.

Schritt 2: Minderungsquote festlegen

Nun musst du einschätzen, wie stark die Nutzung deiner Wohnung durch den Mangel beeinträchtigt ist. Dabei können Urteile von Gerichten sowie entsprechende Tabellen in Fachbüchern oder auf seriösen Internetseiten als Orientierung dienen.
Achtung: Die dort genannten Minderungsquoten sind nur Richtwerte. Entscheidend sind immer die Umstände deines konkreten Einzelfalls.

Schritt 3: Dauer des Mangels berücksichtigen

Jetzt kommt der wichtigste Schritt: Die Mietminderung wird nur für die Tage berechnet, an denen der Mangel tatsächlich bestanden hat.

Formel

Bruttomiete ÷ Anzahl der Tage im Monat × Minderungsquote × Tage des Mangels

Rechenbeispiel

Angenommen, deine Bruttomiete beträgt 930 Euro. Die Heizung fällt im Januar für 21 Tage vollständig aus. Du gehst von einer Minderungsquote von 100 Prozent aus.

Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
930 Euro ÷ 31 Tage = 30 Euro Tagesmiete
30 Euro × 100 Prozent = 30 Euro Mietminderung pro Tag
30 Euro × 21 Tage = 630 Euro Gesamtminderung

Du darfst die Miete in diesem Beispiel also um 630 Euro mindern. Für die übrigen zehn Tage des Monats, in denen die Heizung ordnungsgemäß funktionierte, besteht kein Minderungsrecht. Für diesen Zeitraum musst du die Miete vollständig zahlen.

Mein Tipp

Unsicher, ob die von dir gewählte Mietminderung angemessen ist? Dann solltest du nicht allein auf Tabellen aus dem Internet vertrauen. HerrDenis und sein Team prüfen für dich, ob überhaupt ein Mietmangel vorliegt, wie hoch die zulässige Mietminderung ausfällt und welche Risiken bestehen. So vermeidest du teure Fehler und kannst deine Rechte als Mieter sicher durchsetzen.

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