Räumungsklage Ablauf (Teil 2)

Im letzten Artikel hast Du erfahren, wie die Güteverhandlung abläuft, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Im heutigen Artikel erfährst Du, wie es weitergeht, wenn kein Vergleich geschlossen worden ist.

Antragstellung

Nachdem die Vergleichsverhandlungen endgültig gescheitert sind, wird das Gericht dies ins Protokoll aufnehmen und unmittelbar in den streitigen Termin übergehen. Hier werden in der Regel die Anträge gestellt. Der Kläger wird die Räumung der Wohnung beantragen und Du wirst die kostenpflichtige Klageabweisung beantragen.

weiteres Vorgehen

Für das weitere Vorgehen gibt es nun unterschiedliche Varianten.

Variante 1: Stuhlurteil

Wenn der Richter meint, dass es sich um einen glasklaren Fall handelt, dann könnte ein sogenanntes Stuhlurteil ergehen. Bei einem Stuhlurteil wird das Urteil am Ende der mündlichen Verhandlung verkündet. In meiner täglichen Praxis habe ich bei einer Räumungsklage noch kein Stuhlurteil erlebt.

Variante 2: Bestimmung Verkündungstermin

In der Regel wird der Richter nach der mündlichen Verhandlung noch eine gewisse Nachdenkzeit benötigen, um den bisherigen Vortrag und das Verhalten der Parteien rechtlich einzuordnen, sodass ein Verkündungstermin bestimmt wird. Im Rahmen dieses Verkündungstermins wird das Urteil verkündet. Du musst zum Verkündungstermin nicht erscheinen. Die Entscheidung wird in der Regel kurz danach zugestellt.

Variante 3: Beweisaufnahme

Wenn aus Sicht des Gerichts die Angelegenheit noch nicht spruchreif ist, dann wird eine Beweisaufnahme durchgeführt. In der Regel werden hierzu Zeugen zu hören sein, sodass ein weiterer Termin anberaumt wird. In diesem Fall hat deine Stunde geschlagen. Im Rahmen des Beweistermins kannst Du durch die Stellung der richtigen Fragen aus den Zeugen herauskitzeln, dass die Kündigung unwirksam ist. Nach Beendigung der Beweisaufnahme wird in der Regel ein Verkündungstermin bestimmt und das Urteil verkündet.

Rechtsmittel

Du bist mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann kannst Du in der Regel Berufung einlegen. Die Berufung führt jedoch nicht dazu, dass der Kläger Dich nicht mehr aus der Wohnung schmeißen kann. Vielmehr ist in der Regel ein Urteil vorläufig vollstreckbar mit der Folge, dass der Kläger auch mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und Beachtung einiger Punkte die Räumung einleiten kann.

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