Kündigung der Einliegerwohnung: Was Du jetzt wissen musst

Kündigung der Einliegerwohnung: Was Du jetzt wissen musst

Du wohnst mit Deinem Vermieter im selben Haus und hast plötzlich eine Kündigung im Briefkasten? Vielleicht steht darin nicht einmal ein Grund. Bei einer Einliegerwohnung ist das tatsächlich erlaubt. Trotzdem gelten klare Regeln, und viele Kündigungen scheitern an kleinen Fehlern. Hier erfährst Du, worauf Du jetzt achten solltest.

Wann gilt die Sonderregel?

Die Regel steht in § 573a BGB. Sie gilt nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

  • Im Haus gibt es höchstens zwei Wohnungen.
  • Dein Vermieter wohnt selbst in diesem Haus.

Kündigung ohne Grund

Normalerweise braucht Dein Vermieter ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung, zum Beispiel Eigenbedarf. Bei der Einliegerwohnung ist das anders. Er darf auch ohne Grund kündigen. Das Gesetz will so Streit vermeiden, wenn man sehr eng zusammenlebt. Für die Kündigung ohne Grund zahlt Dein Vermieter einen Preis. Die Kündigungsfrist verlängert sich um drei Monate.

Das muss im Kündigungsschreiben stehen

Im Schreiben muss ausdrücklich stehen, dass Dein Vermieter die Kündigung auf die Sonderregel für Einliegerwohnungen stützt. Fehlt dieser Hinweis, kann er sich nicht darauf berufen. Dann braucht er doch wieder einen üblichen Kündigungsgrund. Außerdem muss die Kündigung schriftlich sein, also auf Papier und eigenhändig unterschrieben. Eine normale Mail oder eine WhatsApp reicht nicht.

Der Widerspruch wegen Härte

Auch ohne Kündigungsgrund bist Du nicht schutzlos. Du kannst der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für Dich oder Deine Familie eine besondere Härte wäre. Das kann zum Beispiel eine schwere Krankheit oder hohes Alter sein. Eine Härte liegt auch vor, wenn Du keine passende Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen findest. Ob das reicht, prüft am Ende das Gericht im Einzelfall. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses bei Deinem Vermieter sein. Hat Dein Vermieter Dich nicht rechtzeitig auf dieses Recht hingewiesen, kannst Du den Widerspruch noch im ersten Gerichtstermin erklären. Sammle früh Belege, etwa Atteste oder Absagen auf Wohnungsanfragen.

Das solltest Du jetzt tun

Die Kündigung einer Einliegerwohnung ist leichter als sonst, aber nicht beliebig. Prüfe in Ruhe diese Punkte:

  1. Hat das Haus wirklich nur zwei Wohnungen?
  2. Wohnt Dein Vermieter tatsächlich selbst dort?
  3. Steht der Hinweis auf § 573a BGB im Schreiben, und ist es eigenhändig unterschrieben?
  4. Stimmt die verlängerte Frist?
  5. Gibt es Gründe für einen Widerspruch wegen Härte?

Zieh nicht vorschnell aus und unterschreibe keine Vereinbarung über Deinen Auszug, bevor die Kündigung geprüft ist.

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