Achtung Mieter! So entlarvst Du eine fehlerhafte Eigenbedarfskündigung und bleibst in Deiner Wohnung!

Achtung Mieter! So entlarvet Du eine fehlerhafte Eigenbedarfskündigung und bleibst in Deiner Wohnung!

Hast Du eine Eigenbedarfskündigung erhalten?  Ich weiß, dass Dein Herz nun schneller schlägt. Aber: Es gibt viele Gründe, wieso eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.

Die Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter darf das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hierfür hat. Einer dieser Gründe ist der Eigenbedarf. In diesem Fall benötigt der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder berechtigte Dritte. Im Video „Eigenbedarf - Diese Person ist schuldig, dass du deine Wohnung verlierst“ benenne ich die Personen, wegen denen eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Formelle Voraussetzungen

Auch bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter einige Punkte beachten.

Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform wird nach Paragraph 126 Absatz 1 BGB dadurch erfüllt, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird.

Kündigungsgrund

Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben enthalten sein. Der Vermieter muss also darlegen, warum und für wen er die Wohnung benötigt. Ein Fehler auf dieser Ebene führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Berechtigung zur Kündigung

Der Vermieter muss auch zur Kündigung berechtigt sein. Hiermit ist gemeint, dass der Vermieter auch tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf. Der Hintergrund ist, dass in einigen Mietverträgen eine Regelung enthalten ist, welche besagt, dass eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ausgeschlossen ist. Richtig gehört! Der Vermieter ist in diesen Fällen nicht zur Eigenbedarfskündigung berechtigt.

Materielle Voraussetzungen

Es muss tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegen. Ob dies der Fall ist, erfährst Du in der Regel im Laufe der Kündigungsfrist oder im Rahmen der Räumungsklage.

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