Härtewiderspruch wegen gesundheitlicher Probleme: Wann das Gericht ein Gutachten braucht

Härtewiderspruch wegen gesundheitlicher Probleme: Wann das Gericht ein Gutachten braucht

Hast Du eine Kündigung von Deinem Vermieter erhalten und Dich dagegen gewehrt? Nun geht der Streit vor Gericht. Dann stellt sich eine wichtige Frage: Reicht Deine Schilderung aus oder muss ein Gutachter eingeschaltet werden?

Kurz erklärt: der Widerspruch wegen Härte

§ 574 BGB kann Dich vor einem Auszug schützen. Dafür musst Du der Kündigung widersprechen. Ein solcher Widerspruch kommt in Betracht, wenn der Auszug für Dich oder Deine Familie eine besondere Härte wäre. Aber Vorsicht: Die Kündigung wird durch Deinen Widerspruch nicht unwirksam. Du kannst damit aber erreichen, dass Dein Mietvertrag weiterläuft.

Wann das Gericht einen Gutachter holen muss

Der BGH hat dazu ein wichtiges Urteil gefällt. Drohen Dir durch einen Umzug schwere gesundheitliche Folgen und bestreitet Dein Vermieter dies, muss das Gericht den Sachverhalt genau aufklären. In der Regel muss es dazu einen Gutachter beauftragen. Der Gutachter muss Deine Lage genau prüfen. Wie schwer bist Du krank? Wie wirkt sich die Krankheit auf Deinen Alltag aus? Was kann passieren, wenn Du Deine vertraute Umgebung verlassen musst? Wie wahrscheinlich sind gesundheitliche Folgen? Wie schwer können sie sein?

Was Du vorlegen solltest

Du musst nicht selbst einen Gutachter beauftragen. Nach dem Bundesgerichtshof kann ein ausführliches Attest ausreichen. Als medizinischer Laie musst Du nicht genau erklären, welche Folgen ein Umzug für Dich hätte. Das soll der Gutachter klären. Im Attest sollte auf jeden Fall stehen, welche Krankheit Du hast, seit wann Du behandelt wirst und warum ein Umzug Deiner Gesundheit schaden kann. Wichtig ist auch eine Prognose. Der Arzt sollte erklären, wie sich ein Umzug voraussichtlich auf Deine Gesundheit auswirkt.

Typische Fehler der Gerichte

Der BGH hebt immer wieder Urteile auf, weil Gerichte solche Fälle zu schnell entscheiden. Besonders häufig geht es um diese Fehler.

  • Das Gericht holt kein Gutachten ein.
    Du hast gesundheitliche Probleme durch den Umzug dargelegt. Trotzdem entscheidet das Gericht ohne Gutachten.
  • Das Gericht bewertet Dein Attest selbst.
    Dafür fehlt ihm aber das nötige medizinische Fachwissen.
  • Das Gericht verzichtet wegen Widersprüchen auf einen Gutachter.
    Deine Angaben passen an einer Stelle nicht ganz zusammen. Das allein reicht aber nicht aus.
  • Das Gutachten lässt Fragen offen.
    Trotzdem entscheidet das Gericht, ohne die offenen Punkte zu klären.

In solchen Fällen kann Dein Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein.

Was nach dem Gutachten passiert

Das Gutachten entscheidet den Streit noch nicht. Danach prüft das Gericht die Interessen beider Seiten. Es wägt Deine gesundheitlichen Gründe gegen die Interessen Deines Vermieters ab. Gibt Dir das Gericht recht, läuft Dein Mietvertrag weiter. Oft gilt das aber nur für eine bestimmte Zeit.

Das solltest Du jetzt tun

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kannst, solltest Du früh handeln:

  1. Widersprich rechtzeitig.
    Dein Widerspruch muss grundsätzlich spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein.
  2. Besorge ein ausführliches Attest.
    Am besten stammt es von Deinem Facharzt. Achte darauf, dass es aktuell und aussagekräftig ist.
  3. Beantrage im Prozess ein Gutachten.
    Das Gericht muss zwar unter Umständen auch ohne Deinen Antrag einen Gutachter beauftragen. Trotzdem solltest Du den Antrag ausdrücklich stellen. Sicher ist sicher.
  4. Stimme einem Auszug nicht vorschnell zu.
    Lass Dich vorher anwaltlich beraten.

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