Raus hier: Das sind die Kündigungsgründe im Mietrecht

Raus mit Dir!  Ich will Dich hier nicht mehr haben!  Mein Eigentum; ich bestimme, wer hier wohnt!  Kann der Vermieter jederzeit den Auszug verlangen?  Welche Kündigungsgründe gibt es im Mietrecht?

Kein Auszug von heute auf morgen

Der Vermieter kann nicht einfach von heute auf morgen verlangen, dass der Mieter aus der Wohnung auszieht. Der Vermieter muss sich zum einen an die Kündigungsfristen halten und zum anderen muss der Vermieter einen Kündigungsgrund haben. Einfach so muss kein Mieter ausziehen. Vielmehr wird eine wirksame Kündigung verlangt.

Grobe Einteilung

Sehr stark vereinfacht gesagt, können die Kündigungsgründe in zwei Kategorien unterteilt werden. Es gibt die außerordentliche, fristlose Kündigung und es gibt die ordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist, welche bis zu 12 Monate betragen kann, zu beachten. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit Eingang der Kündigung.

Die fristlose Kündigung

Bei der fristlosen Kündigung hat der Mieter erheblich gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstoßen, sodass dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, an der Kündigungsfrist festzuhalten. Der bekannteste Fall ist der Zahlungsrückstand.

Im Video oben erfährst Du, wie Du eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges unwirksam werden lässt. Aber es kann auch zu anderen Vorfällen kommen, wegen denen es dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, dass der Mieter in der Wohnung verbleibt. Der Vermieter kann beispielsweise den Mieter nach einem körperlichen Angriff fristlos kündigen.

Die ordentliche Kündigung

Die typischen Gründe für eine ordentliche Kündigung sind:

  • Verletzung der Vertragspflichten,
  • Eigenbedarf und
  • wirtschaftliche Verwertung

Im Video oben rechts erfährst Du, wegen welchen Personen Du bei Eigenbedarf gekündigt werden kannst.

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